Rechtsprechung / Amtsgericht Krefeld

Amtsgericht Krefeld Beschluss vom 01.01.2018 – 29 XIV (B) 93/17

ECLI:DE:AGKR:ohne:_dat.29XIV.B93.17.00

Tenor

Auf Antrag der Stadt Wesel wird der Abschiebehaftbefehl vom 22.8.2017 aufgehoben.

Im Wege der Abhilfe der Beschwerde vom 31.8.2017 wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts Krefeld vom 22.8.2017 den Betroffenen in seinen Rechten verletzt.

Die zur zweckentsprechende  Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen werden der Stadt Wesel auferlegt.

Amtsgericht Krefeld

Beschluss

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Auf Antrag der Stadt Wesel wird der Abschiebehaftbefehl vom 22.8.2017 aufgehoben.

3

Im Wege der Abhilfe der Beschwerde vom 31.8.2017 wird festgestellt, dass Beschluss des Amtsgerichts Krefeld vom 22.8.2017 den Betroffenen in seinen Rechten verletzt.

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Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen werden der Stadt Wesel auferlegt.

Gründe

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Zum Zeitpunkt der Antragstellung lag bereits ein Passersatzpapierzusage für Marokko vor. Die Abschiebeandrohung des BAMF für eine Abschiebung nach Algerien oder ein anderes aufnahmebereites Land nach hätte schon zur Zeit der Antragstellung konkretisiert werden können.