Rechtsprechung / Amtsgericht Krefeld
Amtsgericht Krefeld Urteil vom 22.04.2023 – 24 Ls-2 Js 31/13-4/15
ECLI:DE:AGKR:2023:0422.24LS2JS31.13.4.15.00
Tenor
Der Angeklagte wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Landeskasse.
Gründe
2
(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 5 StPO)
3
Der Schuldvorwurf ergibt sich aus dem zugelassenen Anklagesatz.
4
Der Angeklagte war freizusprechen, weil die ihm zur Last gelegten Straftaten aus tatsächlichen Gründen nicht festgestellt werden konnten.