Rechtsprechung / Amtsgericht Lemgo
Amtsgericht Lemgo Beschluss vom 20.10.2023 – 7 F 151/20
ECLI:DE:AGLE:2023:1020.7F151.20.00
Tenor
In pp. wird der Beschluss vom 11.10.2023 hinsichtlich der Festsetzung der Verfahrenswerte von Amts wegen korrigiert.
In der Familiensache H. gegen H.
wird der Beschluss vom 11.10.2023 hinsichtlich der Festsetzung der Verfahrenswerte von Amts wegen korrigiert. Teilverfahrenswerte werden neu wie folgt festgesetzt:
Ehesache 18.582,31 Euro
Versorgungsausgleich 2.400,00 Euro
eheliches Güterrecht 20.000,00 Euro
Gründe
Die Wertfestsetzung hinsichtlich der Ehesache ist zu korrigieren. Das Vermögen der Beteiligten soll berücksichtigt werden. Aus der Folgesache Zugewinnausgleich ergibt sich, dass der Ehemann ein Vermögen von 191646,11 € hat. Bei der Ehefrau ist kein Vermögen festzustellen. Nach der bereits im Beschluss vom 11.10.2023 benannten Formel ergibt sich dann ein Zuschlag zum dreifachen Nettoeinkommen der Beteiligten von 12000 €, der wie folgt berechnet wird:
( 191646,11 €-60.000 €) x 0,05 = 6582,31 €. Daraus resultiert der Wert von 18582,31 € für die Ehesache.