Rechtsprechung / Amtsgericht Lemgo

Amtsgericht Lemgo Beschluss vom 20.10.2023 – 7 F 151/20

ECLI:DE:AGLE:2023:1020.7F151.20.00

Tenor

In pp. wird der Beschluss vom 11.10.2023 hinsichtlich der Festsetzung der Verfahrenswerte von Amts wegen korrigiert.

1

In der Familiensache H. gegen H.

2

wird der Beschluss vom 11.10.2023 hinsichtlich der Festsetzung der Verfahrenswerte von Amts wegen korrigiert. Teilverfahrenswerte werden neu wie folgt festgesetzt:

3

Ehesache               18.582,31 Euro

4

Versorgungsausgleich              2.400,00 Euro

5

eheliches Güterrecht              20.000,00 Euro

Gründe

7

Die Wertfestsetzung hinsichtlich der Ehesache ist zu korrigieren. Das Vermögen der Beteiligten soll berücksichtigt werden. Aus der Folgesache Zugewinnausgleich ergibt sich, dass der Ehemann ein Vermögen von 191646,11 € hat. Bei der Ehefrau ist kein Vermögen festzustellen. Nach der bereits im Beschluss vom 11.10.2023 benannten Formel ergibt sich dann ein Zuschlag zum dreifachen Nettoeinkommen der Beteiligten von 12000 €, der wie folgt berechnet wird:

8

( 191646,11 €-60.000 €) x 0,05 = 6582,31 €. Daraus resultiert der Wert von 18582,31 € für die Ehesache.