Rechtsprechung / Amtsgericht Lichtenberg

Amtsgericht Lichtenberg Vergleich vom 31.08.2012 – 14 C 58/12

Tenor

1)

Zum Ausgleich sämtlicher Ansprüche zwischen den Parteien anlässlich des Ohrlochstechens vom 16.12.2011 zahlt die Beklagte ohne Anerkennung einer Rechtspflicht an die Klägerin 70,-EUR.

2)

Die Parteien tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst und die Gerichtskosten jeweils zur Hälfte.