Rechtsprechung / Amtsgericht Lichtenberg
Amtsgericht Lichtenberg Vergleich vom 31.08.2012 – 14 C 58/12
Tenor
1)
Zum Ausgleich sämtlicher Ansprüche zwischen den Parteien anlässlich des Ohrlochstechens vom 16.12.2011 zahlt die Beklagte ohne Anerkennung einer Rechtspflicht an die Klägerin 70,-EUR.
2)
Die Parteien tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst und die Gerichtskosten jeweils zur Hälfte.