Rechtsprechung / Amtsgericht Mönchengladbach

Amtsgericht Mönchengladbach Beschluss vom 20.04.2023 – 15 VI 648/21

ECLI:DE:AGMG1:2023:0420.15VI648.21.00

Tenor

sind auf Grund des Beschlusses des Nachlassgerichts S. vom 27.09.2022 von dem Antragsteller

4.142,99 EUR - viertausendeinhundertzweiundvierzig Euro und neunundneunzig Cent -

nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 30.09.2022 an den Antragsgegner zu erstatten.

Die Berechnung ist beigefügt bzw. bereits übersandt.

Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vollstreckbar.

1

.