Rechtsprechung / Amtsgericht Mönchengladbach
Amtsgericht Mönchengladbach Beschluss vom 20.04.2023 – 15 VI 648/21
ECLI:DE:AGMG1:2023:0420.15VI648.21.00
Tenor
sind auf Grund des Beschlusses des Nachlassgerichts S. vom 27.09.2022 von dem Antragsteller
4.142,99 EUR - viertausendeinhundertzweiundvierzig Euro und neunundneunzig Cent -
nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 30.09.2022 an den Antragsgegner zu erstatten.
Die Berechnung ist beigefügt bzw. bereits übersandt.
Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vollstreckbar.
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