Rechtsprechung / Amtsgericht Mainz

Amtsgericht Mainz Beschluss vom 11.12.2012 – 79 C 352/11

ECLI:DE:AGMAINZ:2012:1211.79C352.11.0A

Tenor

I. Gemäß § 278 Abs. 6 ZPO wird festgestellt, dass zwischen den Parteien folgender Vergleich zustande gekommen ist:

1. Die Erben der Beklagten stimmen einer Erhöhung der Nettomiete der von der Be-klagten ehemals angemieteten Räume im Haus ..., Erdgeschoss rechts, von bisher EUR 787,39 monatlich zuzüglich Betriebskostenvorauszahlung auf monatlich EUR 819,93 zuzüglich Betriebskostenvorauszahlung ab 01.06.2011 zu.

Diese Miete wird bis zu dem Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses, nämlich dem 30.11.2012, fest vereinbart.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

II. Der Streitwert wird auf 1.171,44 € festgesetzt.