Rechtsprechung / Amtsgericht Neuss

Amtsgericht Neuss Urteil vom 28.11.2024 – 5 Ds 88/24 (30Js 14358/23)

ECLI:DE:AGNE:2024:1128.5DS88.24.30JS1435.00

Tenor

Der Angeklagte wird wegen versuchten Betrugs in Tateinheit mit Missbrauchs von Titeln zu einer Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen zu je 45,00 EUR verurteilt.

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5 Ds 88/24 (30 Js 14358/23)

Rechtskräftig seit dem

28.11.2024

X., Justizbeschäftigte

als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Amtsgericht Neuss

IM NAMEN DES VOLKES

Urteil

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In der Strafsache

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gegen              D.geboren am 00. März 0000 H.,Z. Staatsangehöriger,wohnhaft R.-straße, K.

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wegen              versuchten Betrugs und Missbrauchs von Titeln

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hat das Amtsgericht Neussaufgrund der Hauptverhandlung vom 00.00.0000,an der teilgenommen haben:

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Richter am Amtsgericht N.

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als Richter

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Rechtsreferendar C.

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als Vertreter der Staatsanwaltschaft F.

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Rechtsanwältin Y. aus F.als Verteidigerin des Angeklagten J.

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Justizbeschäftigte W.

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als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

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für Recht erkannt:

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Der Angeklagte wird wegen versuchten Betrugs in Tateinheit mit Missbrauchs von Titeln zu einer Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen zu je 45,00 EUR verurteilt.

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Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens, sowie seine notwendigen Auslagen zu tragen.

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Angewendete Vorschriften: §§ 132a Abs. 1 Nr. 1, 263 Abs. 1, 22, 23,

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52 StGB

Gründe

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(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz StPO)

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Der festgestellte Sachverhalt und das angewendete Strafgesetz ergeben sich aus dem zugelassenen Anklagesatz, auf den Bezug genommen wird.

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Angewendet wurden die im Urteilstenor aufgeführten Bestimmungen.

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Die Kostenentscheidung beruht auf § 465 StPO.

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N.                                                                                                                          Richter am Amtsgericht

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Ausgefertigt

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X.                                                                                                               Justizbeschäftigte                                                                                                                  als Urkundsbeamtin der                                                                                        Geschäftsstelle