Rechtsprechung / Amtsgericht Rheine
Amtsgericht Rheine Urteil vom 02.05.2019 – 5 Ds - 540 Js 2038/18 - 568/18
ECLI:DE:AGST3:2019:0502.5DS540JS2038.18.5.00
Tenor
Der Angeklagte wird freigesprochen.
Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten.
Gründe
2
(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 5 StPO)
3
Der Angeklagte war freizusprechen, weil die ihm zur Last gelegte Straftat aus tatsächlichen Gründen nicht festgestellt werden konnte.