Rechtsprechung / Amtsgericht Schöneberg
Amtsgericht Schöneberg Beschluss vom 07.03.2011 – 24 F 49/09
ECLI:DE:AGBESB:2011:0307.24F49.09.0A
Orientierungssatz
Hat ein Annehmender seine in Sierra Leone auf Grund der dortigen Adoption bereits seit 08.01.2004 bestehende Betreuungpflicht permanent an eine dritte Person delegiert, hat er mit der Angenommenen nicht zusammengelebt und ist er seit dem Adoptionsverfahren nicht mehr in Sierra Leone gewesen, spricht ein solches Verständnis der Rolle und Verantwortung als (Adoptiv-)Vater gegen die Eignung für eine Adoption.(Rn.4)
Verfahrensgang
nachgehend KG Berlin, 23. Dezember 2011, 17 UF 177/11, Beschluss
Tenor
1. Der Antrag vom 10.10.2009 wird zurückgewiesen.
2. Die Adoptionsentscheidung des Hohen Gerichts von Sierra Leone vom 08.01.2004 wird nicht anerkannt.
Gründe
Der Anerkennungsantrag nach § 109 Abs. 1 Nr. 4 FamFG ist nicht begründet, denn die Adoptionsentscheidung vom 8.01.2004 ist mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar.
Die ganz wesentlichen Grundsätze des deutschen Adoptionsrechts sind, dass die Adoption dem Wohl des Kindes dient und die Erwartung, dass ein Eltern-Kind-Verhältnis zwischen dem Kind und dem/den Annehmenden entsteht (§1741 Abs. 1 Satz 1 BGB).
Hiergegen verstößt die Adoptionsentscheidung im vorliegenden Fall.
Der Annehmende hat im Schreiben vom 8.06.2010 selbst angegeben, dass er mit der Angenommenen nicht zusammen gelebt habe (s. Bl. 108).
Die deutsche Botschaft hat bestätigt, dass er seitdem Adoptionsverfahren nicht mehr in Sierra Leone gewesen sei {Bl. 127).
Es ist damit zwischen den Beteiligten kein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden, da dies bei einem Kind einen persönlich intensiven Kontakt im gemeinsamen Zusammenleben erfordert.
Die Entstehung eines Eltern-Kind-Verhältnisses ist auch nicht mehr konkret zu erwarten. Die Angenommene ist bereits fast 20 Jahre alt und der Annehmende hat steh bislang nicht um ein solches Verhältnis zu ihr bemüht, indem er mit ihr in Sierra Leone wenigstens zeitweise zusammengelebt hätte. Die Adoption ist nach seinem Verhalten offensichtlich nicht auf das Herstellen eines Eltern-Kind-Verhältnisses zur Angenommenen ausgerichtet.
Der Annehmende hat vielmehr seine in Sierra Leone auf Grund der dortigen Adoption bereits seit dem 8.01.2004 bestehenden Betreuungspflicht für die noch minderjährige Beteiligte permanent an eine dritte Person delegiert.
Ein solches Verständnis seiner Rolle und Verantwortung als (Adoptiv-)Vater offenbart, dass er auch nicht für eine Adoption geeignet ist. Denn dazu gehört - jedenfalls aus deutscher Sicht -, dass der Annehmende die elterliche Sorge selbst ausübt. Schließlich kann sich auch nur daraus eine feste Eltern-Kind-Bindung zwischen Annehmenden und Angenommenen entwickeln. Da die Eignung des Annehmenden ein Bestandteil des Kindeswohls ist, verstößt die Adoptionsentscheidung vom 08.01.2004 auch gegen diesen wesentlichen Grundsatz des deutschen Adoptionsrechts.