Rechtsprechung / Amtsgericht Siegburg
Amtsgericht Siegburg Urteil vom 19.04.2006 – 101 C 318/05
ECLI:DE:AGSU1:2006:0419.101C318.05.00
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 560,71 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 3. September 2005 sowie 40,72 Euro vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
1
Ohne Tatbestand (gemäß § 313 a Abs. 1 ZPO).
2
Wegen der Entscheidungsgründe wird auf die Hinweise des Gerichts in der mündlichen Verhandlung Bezug genommen (§ 495 a ZPO).