Rechtsprechung / Amtsgericht Siegburg

Amtsgericht Siegburg Urteil vom 08.08.2023 – 206 Cs 104/22

ECLI:DE:AGSU1:2023:0808.206CS104.22.00

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 20 € verurteilt.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte.

§ 17 Nr. 1, Nr. 2 Buchstabe b) TierSchG

1

G r ü n d e :(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 StPO)

2

Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus dem Strafbefehl.

3

Angewendet wurden die im Tenor aufgeführten Bestimmungen.

4

Die Kostenentscheidung folgt aus § 465 StPO.