Rechtsprechung / Amtsgericht Starnberg
Amtsgericht Starnberg Versäumnisbeschluss vom 18.02.2021 – 004 F 106/11
Tenor
1. Der Einspruch des Antragsgegners gegen den Versäumnisbeschluss des Amtsgerichts Starnberg vom 19.10.2020 wird verworfen.
2. Die weiteren Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.