Rechtsprechung / Amtsgericht Traunstein

Amtsgericht Traunstein Beschluss vom 17.08.2023 – 4 K 4/22

Tenor

Der sofortigen Beschwerde des Beschwerdeführers ... gegen den Beschluss vom 11.08.2023 (BI. 84/86 d. A.) wird nicht abgeholfen, § 572 Abs. 1 ZPO.

Gründe

Der sofortigen Beschwerde wird aus den im angefochtenen Beschluss genannten Gründen nicht abgeholfen.