Rechtsprechung / Amtsgericht Traunstein
Amtsgericht Traunstein Beschluss vom 17.08.2023 – 4 K 4/22
Tenor
Der sofortigen Beschwerde des Beschwerdeführers ... gegen den Beschluss vom 11.08.2023 (BI. 84/86 d. A.) wird nicht abgeholfen, § 572 Abs. 1 ZPO.
Gründe
Der sofortigen Beschwerde wird aus den im angefochtenen Beschluss genannten Gründen nicht abgeholfen.