Rechtsprechung / Amtsgericht Wipperfürth

Amtsgericht Wipperfürth Beschluss vom 27.02.2025 – R-8478-3

Rechtspflegerin · ECLI:DE:AGGM3:2025:0227.R8478.3.00

Geschäfts-Nr.:

W.-N02-3

Bitte bei allen Schreiben angeben!

Übergabe an die Geschäftsstelle am_______________

__________________

(Unterschrift, Dienstbezeichnung)

als Urkundsbeamtin/Urkundsbeamter der Geschäftsstelle

Amtsgericht Wipperfürth

Beschluss

In der Grundbuchsache betreffend den im Grundbuch von W. Blatt N01, W. Blatt N02 eingetragenen Grundbesitz

Beteiligte:

1. Notar B., O.-straße 00, 00000 X.

wird der von Z. und Y. am 00.00.0000 gestellte Antrag kostenpflichtig zurückgewiesen.

Gründe

Das Negativattest zum Vorkaufsrecht gem. § 24 Baugesetzbuch wurde nicht nachgereicht. Bezüglich des Erfordernis der Erklärung des Vorkaufsrechtsverzichts wird vollumfänglich auf die Zwischenverfügung vom 00.00.0000 Bezug genommen. Die Ausführungen des Notars vom 00.00.0000 führen zu keiner anderen Rechtsauffassung.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben.

Beschwerdeberechtigt ist derjenige, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die Beschwerde kann bei dem hiesigen Grundbuchamt oder bei dem Beschwerdegericht, dem Oberlandesgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, 50675 Köln, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt werden.

Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. Teil I Ausgabe: 2017, Nr. 75, S. 3803-3805) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.

Wipperfürth, 00.00.0000

Amtsgericht

U.

Rechtspflegerin