Rechtsprechung / Amtsgericht Wuppertal
Amtsgericht Wuppertal Entscheidung vom 30.06.2008 – 39 C 80/05
ECLI:DE:AGW:2008:0630.39C80.05.00
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt,
an die Klägerin 382,64 € (i.W.: dreihundertzweiundachtzig 64/100 Euro) zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.01.2005 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 40,95 € zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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Streitwert: 382,64 EUR.