Rechtsprechung / Anwaltsgerichtshof NRW
Anwaltsgerichtshof NRW Beschluss vom 06.08.2024 – 2 AGH 14/23
ECLI:DE:AWGHNRW:2024:0806.2AGH14.23.00
Tenor
In dem anwaltsgerichtlichen Verfahren wegen Berufspflichtverletzung wird das Verfahren gemäß § 116 Abs. 1 S. 2 BRAO i.V.m. § 153a Abs. 2 StPO endgültig eingestellt, nachdem der angeschuldigte Rechtsanwalt den ihm durch Senatsbeschluss vom 03.05.2024 auferlegten Geldbetrag in Höhe von 1.500,0 € an die Rechtsanwaltskammer X. am 22.05.2024 gezahlt und einen entsprechenden Nachweis (Kontoumsatzanzeige) zu den Akten gereicht hat.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Rechtsanwaltskammer X. (§§ 116 Abs. 1 S. 2 BRAO, 467 Abs. 1 StPO).
1
Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.