Rechtsprechung / Anwaltsgerichtshof NRW

Anwaltsgerichtshof NRW Beschluss vom 06.12.2024 – 2 AGH 8/24

ECLI:DE:AWGHNRW:2024:1206.2AGH8.24.00

Tenor

Dem angeschuldigten Rechtsanwalt werden die durch das Berufungsverfahren entstandenen Kosten auferlegt, nachdem er seine Berufung vom 08.03.2024 gegen das am 29.01.2024 verkündete Urteil der 1. Kammer des Anwaltsgerichts Köln zurückgenommen hat, § 197 Abs. 2 BRAO.

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Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.