Rechtsprechung / Anwaltsgerichtshof NRW
Anwaltsgerichtshof NRW Beschluss vom 24.04.2025 – 1 AGH 6/25
ECLI:DE:AWGHNRW:2025:0424.1AGH6.25.00
Tenor
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Streitwert wird auf 60.000 € festgesetzt; davon entfallen 10.000 € auf den Antrag nach § 80 Abs.5 VwGO (vgl. BGH NJW 2011, 457) und 50.000 € auf die Hauptsache, § 194 Abs.2 S.1 BRAO).
1
Diese Entscheidung hat neben dem Tenor und der folgenden Rechtsmittelbelehrung keinen Entscheidungstext.
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Rechtsmittelbelehrung:
3
Diese Entscheidung ergeht unanfechtbar.