Rechtsprechung / Anwaltsgerichtshof NRW

Anwaltsgerichtshof NRW Beschluss vom 24.04.2025 – 1 AGH 6/25

ECLI:DE:AWGHNRW:2025:0424.1AGH6.25.00

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger, §§ 92 Abs.3, 155 Abs.2 VwGO.

Der Streitwert wird auf 60.000 € festgesetzt; davon entfallen 10.000 € auf den Antrag nach § 80 Abs.5 VwGO (vgl. BGH NJW 2011, 457) und 50.000 € auf die Hauptsache, § 194 Abs.2 S.1 BRAO).

1

Diese Entscheidung hat neben dem Tenor und der folgenden Rechtsmittelbelehrung keinen Entscheidungstext.

2

Rechtsmittelbelehrung:

3

Diese Entscheidung ergeht unanfechtbar.