Rechtsprechung / Anwaltsgerichtshof NRW

Anwaltsgerichtshof NRW Beschluss vom 25.04.2025 – 2 AGH 1/25

ECLI:DE:AWGHNRW:2025:0425.2AGH1.25.00

Tenor

Dem angeschuldigten Rechtsanwalt werden, nachdem er das Rechtsmittel der Berufung gegen das Urteil des Anwaltsgerichtes vom 28. August 2024 durch Rücknahme seiner Berufung am 2. April 2025 verlustig gegangen ist, die durch das Berufungsverfahren entstandenen Kosten auferlegt, § 197 Abs. 2 BRAO.

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Diese Entscheidung hat neben dem Teno keinen Entscheidungstext.