Rechtsprechung / Arbeitsgericht Augsburg
Arbeitsgericht Augsburg Beschluss vom 08.03.2024 – 4 Ca 1724/23
Tenor
Der Gegenstandswert wird festgesetzt auf:
Verfahrenswert: € 38.024,00
Vergleichsmehrwert: € 7.279,40
Gründe
Zur Begründung wird auf die Gegenstandswertanfrage verwiesen.
Für die Geburtsurkunde waren weitere € 500,00 zu berücksichtigen.