Rechtsprechung / Arbeitsgericht Bamberg
Arbeitsgericht Bamberg Beschluss vom 13.04.2022 – 2 BVGa 1/22
Tenor
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 10.000,-- € festgesetzt, § 33 Abs. 1 RVG.
Rechtsprechung / Arbeitsgericht Bamberg
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 10.000,-- € festgesetzt, § 33 Abs. 1 RVG.