Rechtsprechung / Arbeitsgericht Bielefeld

Arbeitsgericht Bielefeld Beschluss vom 08.10.2019 – 6 Ca 1266/17

ECLI:DE:ARBGBI:2019:1008.6CA1266.17.00

Tenor

wird die dem Kläger bewilligte Prozesskostenhilfe aufgehoben.

Gründe

1

Dem Kläger ist Prozesskostenhilfe mit monatlich zu zahlenden Raten in Höhe von 262,00 € bewilligt worden.

2

Mit Kostenrechnung vom 02.05.2018 wurde er aufgefordert, den Betrag von 2.894,11 € ratenweise, beginnend ab 14.05.2018 zu zahlen.

3

Der Kläger hat trotz Mahnung bisher keine Zahlung geleistet.

4

Er ist länger als drei Monate mit der Zahlung einer Monatsrate im Rückstand. Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist daher gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 5 ZPO aufzuheben.

5

Bielefeld, 08.10.2019