Rechtsprechung / Arbeitsgericht Bielefeld
Arbeitsgericht Bielefeld Beschluss vom 08.10.2019 – 6 Ca 1266/17
ECLI:DE:ARBGBI:2019:1008.6CA1266.17.00
Tenor
wird die dem Kläger bewilligte Prozesskostenhilfe aufgehoben.
Gründe
1
Dem Kläger ist Prozesskostenhilfe mit monatlich zu zahlenden Raten in Höhe von 262,00 € bewilligt worden.
2
Mit Kostenrechnung vom 02.05.2018 wurde er aufgefordert, den Betrag von 2.894,11 € ratenweise, beginnend ab 14.05.2018 zu zahlen.
3
Der Kläger hat trotz Mahnung bisher keine Zahlung geleistet.
4
Er ist länger als drei Monate mit der Zahlung einer Monatsrate im Rückstand. Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist daher gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 5 ZPO aufzuheben.
5
Bielefeld, 08.10.2019