Rechtsprechung / Arbeitsgericht Bochum

Arbeitsgericht Bochum Beschluss vom 02.07.2014 – 3 BV 1/14

ECLI:DE:ARBGBO:2014:0702.3BV1.14.00

Tenor

Der Arbeitgeberin wird aufgegeben, es zu unterlassen, Schwerbehinderte im Betrieb abzumahnen, ohne zuvor die Schwerbehindertenvertretung beteiligt zu haben.

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Der Arbeitgeberin wird aufgegeben, es zu unterlassen, Schwerbehinderte im Betrieb abzumahnen, ohne zuvor die Schwerbehindertenvertretung beteiligt zu haben.