Rechtsprechung / Arbeitsgericht Duisburg
Arbeitsgericht Duisburg Berichtigungsbeschluss vom 02.07.2024 – 2 BV 41/23
ECLI:DE:ARBGDU:2024:0702.2BV41.23.00
Tenor
Der Tatbestand des Beschlusses vom 20.02.2024 wird wie folgt berichtigt:
Auf Seite 5 muss es im vierten Absatz anstatt
„Mit E-Mail vom 18.10.2024 [...]"
lauten:
„Mit E-Mail vom 18.10.2023".
1
G r ü n d e:
2
Es handelt sich um einen offensichtlichen Übertragungsfehler. Die Berichtigungsentscheidung ergeht wegen dauerhafter Verhinderung des an der Entscheidung beteiligten Vorsitzenden durch die an der Entscheidung beteiligten ehrenamtlichen Richter O. und P..