Rechtsprechung / Arbeitsgericht München
Arbeitsgericht München Beschluss vom 31.05.2022 – 12 Ca 2512/22
Tenor
Der Streitwert des Verfahrens wird auf 4.577,75 €, der überschießende Vergleichswert auf 18.311,- € festgesetzt.
Gründe
Für die Abmahnung ist ein Bruttogehalt anzusetzen (Ziffer 2.1 des Streitwertkatalogs vom 09.02.2018).
Für den Vergleich war folgender Mehrwert zu berücksichtigen:
Ziffer Mehrwert (€) Bemerkung
1. 13.733,25
[[2]] – 3 – 5 – Ziffer 25.1 des Streitwertkatalogs
6. 4.577,75
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 33 RVG.