Rechtsprechung / Arbeitsgericht München
Arbeitsgericht München Beschluss vom 31.07.2023 – 33 BV 29/23
Tenor
Der Gegenstandswert wird gemäß § 33 RVG auf 7.380 € festgesetzt.
Rechtsprechung / Arbeitsgericht München
Der Gegenstandswert wird gemäß § 33 RVG auf 7.380 € festgesetzt.