Rechtsprechung / Arbeitsgericht München
Arbeitsgericht München Beschluss vom 14.09.2023 – 24 Ca 279/20
Tenor
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Verfahren auf 12.547,17 €, für den Vergleich auf 112.547,17 € festgesetzt.
Gründe
Für den Kündigungsschutzantrag wurden drei Bruttomonatsgehälter in Ansatz gebracht. Der Streitwert des Parallelverfahrens (24 Ca 1588/20) wurde im dortigen Streitwertbeschluss vom 23.03.2021 berücksichtigt und erhöht den Vergleichsstreitwert im vorliegenden Verfahren nicht.
Als weiteren überschießenden Vergleichswert für die Regelung etwaiger Ansprüche aus der Nichtübernahme des Marktes N. an der D. erachtet das Gericht den im Vergleich geregelten Zahlbetrag von € 100.000,- für angemessen. Die im Streitwertantrag geführte Berechnung des Unternehmenswerts ist zum einen nicht nachvollziehbar, da die auf Nachforderung übersandte Anlage 2 (Gesellschaftsvertag) einen Blankoentwurf mit handschriftlichen Einfügungen ohne erkennbaren Bezug zur Klägerin darstellt. Zum anderen ist nicht ersicht'ich, dass die Klägerin zum Zeitpunkt der Kündigung mit ihrer Position als Kauffrau in Einarbeitung eine derartig gesicherte Chance auf Übernahme des Rewemarktes mit dem behaupteten Unternehmenswert hatte, dass dieser gesamte Unternehmenswert bei der Bemessung des Vergleichsmehrwerts zu berücksichtigen wäre.