Rechtsprechung / Arbeitsgericht Nürnberg
Arbeitsgericht Nürnberg Beschluss vom 21.11.2022 – 12 Ca 5096/21
Tenor
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.138,48 € festgesetzt.
Rechtsprechung / Arbeitsgericht Nürnberg
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.138,48 € festgesetzt.