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BGH Beschluss vom 26.04.2000 – 3 StR 597/99
3. Strafsenat
BUNDESGERICHTSHOF
3 StR 597/99
BESCHLUSS
vom
26. April 2000
in der Strafsache
gegen
wegen Brandstiftung u.a.
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. April 2000 beschlossen:
Wegen eines Schreibfehlers werden die Gründe des Senatsbe- schlusses vom 15. März 2000 im letzten Satz des zweiten Absatzes auf Seite 4 des Entscheidungsabdrucks dahin berichtigt, daß es heißt: fahrlässig verursacht (Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination "... nur nach § 306 d Abs. 1 Alt. 2 StGB), wäre ...".
Kutzer Rissing-van Saan Miebach Winkler Pfister