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BGH Beschluss vom 26.04.2000 – 3 StR 597/99

3. Strafsenat

BUNDESGERICHTSHOF

3 StR 597/99

BESCHLUSS

vom

26. April 2000

in der Strafsache

gegen

wegen Brandstiftung u.a.

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. April 2000 beschlossen:

Wegen eines Schreibfehlers werden die Gründe des Senatsbe- schlusses vom 15. März 2000 im letzten Satz des zweiten Absatzes auf Seite 4 des Entscheidungsabdrucks dahin berichtigt, daß es heißt: fahrlässig verursacht (Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination "... nur nach § 306 d Abs. 1 Alt. 2 StGB), wäre ...".

Kutzer Rissing-van Saan Miebach Winkler Pfister