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BGH Beschluss vom 19.09.2001 – NotZ 8/01

Senat fuer Notarsachen

BUNDESGERICHTSHOF

NotZ 8/01

BESCHLUSS

vom

19. September 2001

in dem Verfahren

wegen Bestellung zum Notar

Der Bundesgerichtshof, Senat für Notarsachen, hat durch den Vor-

sitzenden Richter Dr. Rinne, die Richter Seiffert und Dr. Kurzwelly sowie

die Notare Dr. Schierholt und Dr. Grantz

am 19. September 2001

beschlossen:

Der Beschluß des Senats vom 16. Juli 2001 wird auf Seite

12 im ersten Satz unter c) dahin berichtigt, daß hinter

"Wartezeit"

das Wort

"nicht"

eingefügt wird.

Rinne Seiffert Kurzwelly

Schierholt Grantz