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BGH Beschluss vom 19.09.2001 – NotZ 8/01
Senat fuer Notarsachen
BUNDESGERICHTSHOF
NotZ 8/01
BESCHLUSS
vom
19. September 2001
in dem Verfahren
wegen Bestellung zum Notar
Der Bundesgerichtshof, Senat für Notarsachen, hat durch den Vor-
sitzenden Richter Dr. Rinne, die Richter Seiffert und Dr. Kurzwelly sowie
die Notare Dr. Schierholt und Dr. Grantz
am 19. September 2001
beschlossen:
Der Beschluß des Senats vom 16. Juli 2001 wird auf Seite
12 im ersten Satz unter c) dahin berichtigt, daß hinter
"Wartezeit"
das Wort
"nicht"
eingefügt wird.
Rinne Seiffert Kurzwelly
Schierholt Grantz