BGH Beschluss vom 17.10.2001 – XII ZR 27/00
XII. Zivilsenat
BUNDESGERICHTSHOF
XII ZR 27/00
BESCHLUSS
vom
17. Oktober 2001
in der Familiensache
Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Oktober 2001 durch den
Vorsitzenden Richter Dr. Blumenröhr und die Richter Gerber, Prof. Dr. Wagenitz,
Fuchs und Dr. Ahlt
beschlossen:
Der Beschluß des Senats vom 25. Juli 2001 wird dahin abgeändert,
daß die Antragstellerin keine monatlichen Raten auf die Prozeßkosten
zu zahlen hat.
Gründe
Nach den von der Antragstellerin bis zum Erlaß des Beschlusses vom 25. Juli 2001
vorgetragenen und belegten wirtschaftlichen Verhältnissen waren monatliche Raten
festzusetzen. Mit Schriftsatz ihres Prozeßbevollmächtigten vom 27. August 2001 hat
die Antragstellerin weitere Belege vorgelegt, aus denen sich ergibt, daß sie zur
Zahlung von monatlichen Raten nicht in der Lage ist.
Blumenröhr
Gerber
Wagenitz
Fuchs
Ahlt