Rechtsprechung / BGH

BGH Beschluss vom 17.10.2001 – XII ZR 27/00

XII. Zivilsenat

BUNDESGERICHTSHOF

XII ZR 27/00

BESCHLUSS

vom

17. Oktober 2001

in der Familiensache

Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Oktober 2001 durch den

Vorsitzenden Richter Dr. Blumenröhr und die Richter Gerber, Prof. Dr. Wagenitz,

Fuchs und Dr. Ahlt

beschlossen:

Der Beschluß des Senats vom 25. Juli 2001 wird dahin abgeändert,

daß die Antragstellerin keine monatlichen Raten auf die Prozeßkosten

zu zahlen hat.

Gründe

Nach den von der Antragstellerin bis zum Erlaß des Beschlusses vom 25. Juli 2001

vorgetragenen und belegten wirtschaftlichen Verhältnissen waren monatliche Raten

festzusetzen. Mit Schriftsatz ihres Prozeßbevollmächtigten vom 27. August 2001 hat

die Antragstellerin weitere Belege vorgelegt, aus denen sich ergibt, daß sie zur

Zahlung von monatlichen Raten nicht in der Lage ist.

Blumenröhr

Gerber

Wagenitz

Fuchs

Ahlt