Rechtsprechung / BGH

BGH Beschluss vom 09.11.2001 – LwZB 1/01

Senat fuer Landwirtschaftssachen

BUNDESGERICHTSHOF

LwZB 1/01

BESCHLUSS

vom

9. November 2001

in der Landwirtschaftssache

Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 9. November

2001 durch die Richter Prof. Dr. Krüger, Dr. Klein und Dr. Gaier - gemäß § 20

Abs. 1 Nr. 4 LwVG ohne Zuziehung ehrenamtlicher Richter -

beschlossen:

Der Antrag des Klägers auf Beiordnung eines beim Bundesge-

richtshof zugelassenen Rechtsanwalts wird zurückgewiesen, weil

die Rechtsverfolgung aussichtslos ist

Die Beschwerde gegen den Beschluß des Senats vom

13. September 2001 wird auf Kosten des Klägers (§ 97 Abs. 1

ZPO) als unzulässig verworfen, weil gegen Entscheidungen des

Bundesgerichtshofs kein Rechtsmittel stattfindet. Eine Änderung

der Entscheidung des Senats kommt auch nicht in Betracht, wenn

das Vorbringen des Klägers als Gegenvorstellung begriffen wird.

Streitwert: 14.400 DM

Krüger

Klein

Gaier