Gesetze / Rechtsprechung / BGH
BGH Beschluss vom 08.01.2002 – BLw 7/01
Senat fuer Landwirtschaftssachen
BUNDESGERICHTSHOF
BLw 7/01
BESCHLUSS
vom
8. Januar 2002
in der Landwirtschaftssache
betreffend die Bestimmung einer Barabfindung
Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 8. Januar
2002 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Wenzel und die Richter
Prof. Dr. Krüger und Dr. Klein - gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 LwVG ohne Zuzie-
hung ehrenamtlicher Richter -
beschlossen:
In dem Senatsbeschluß vom 9. November 2001 werden folgende
offensichtliche Schreibfehler berichtigt:
In den Gründen muß es unter I. im zweiten Absatz richtig wie folgt
heißen:
"Auf dieser Grundlage einigte sich die Erblasserin am
22. Oktober 1991 mit der Antragsgegnerin... . Am 4. März
1992 wurde die Antragsgegnerin ... eingetragen."
Unter III. entfällt im Absatz 2 letzter Satz das "nicht", so daß es
richtig heißen muß:
"Wird geltend gemacht, der angebotene Betrag sei zu nied-
rig, ... ."
Wenzel Krüger Klein