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BGH Beschluss vom 08.01.2002 – BLw 7/01

Senat fuer Landwirtschaftssachen

BUNDESGERICHTSHOF

BLw 7/01

BESCHLUSS

vom

8. Januar 2002

in der Landwirtschaftssache

betreffend die Bestimmung einer Barabfindung

Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 8. Januar

2002 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Wenzel und die Richter

Prof. Dr. Krüger und Dr. Klein - gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 LwVG ohne Zuzie-

hung ehrenamtlicher Richter -

beschlossen:

In dem Senatsbeschluß vom 9. November 2001 werden folgende

offensichtliche Schreibfehler berichtigt:

In den Gründen muß es unter I. im zweiten Absatz richtig wie folgt

heißen:

"Auf dieser Grundlage einigte sich die Erblasserin am

22. Oktober 1991 mit der Antragsgegnerin... . Am 4. März

1992 wurde die Antragsgegnerin ... eingetragen."

Unter III. entfällt im Absatz 2 letzter Satz das "nicht", so daß es

richtig heißen muß:

"Wird geltend gemacht, der angebotene Betrag sei zu nied-

rig, ... ."

Wenzel Krüger Klein