Rechtsprechung / BGH

BGH Urteil vom 17.07.2002 – XII ZR 218/00

XII. Zivilsenat

Nachschlagewerk: ja

BGHZ: nein

a) Der Anspruch auf Zugewinnausgleich ist ein einheitlicher Anspruch, der das

Berufungsgericht zwingt, die Berechnung des Zugewinnausgleichs in Anse-

hung aller Vermögensgegenstände zu überprüfen, die bei der Saldierung be-

rücksichtigt worden sind oder zu berücksichtigen waren (im Anschluß an

BGHZ 107, 236).

b) Zur Bewertung eines auf den Erlebensfall zugesagten und noch nicht fälligen

Anspruchs auf "Alterskapital" im Zugewinnausgleich.

BGH, Urteil vom 17. Juli 2002 - XII ZR 218/00 - OLG Bamberg AG Bayreuth