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BGH Beschluss vom 08.07.2003 – X ARZ 138/03

X. Zivilsenat

X ARZ 138/03

Schreibfehlerberichtigung

Der Leitsatz des Senatsbeschlusses vom 8. Juli 2003 - X ARZ 138/03 - wird

aufgrund eines Kanzleiversehens dahin berichtigt, daß es in der dritten Zeile

nicht "... die Begründungwirkung ...", sondern richtig die Bindungswirkung

heißt.

Karlsruhe, den 11. August 2003 Bundesgerichtshof Geschäftsstelle des X. Zivilsenats

Mayer, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle