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BGH Beschluss vom 08.07.2003 – X ARZ 138/03
X. Zivilsenat
X ARZ 138/03
Schreibfehlerberichtigung
Der Leitsatz des Senatsbeschlusses vom 8. Juli 2003 - X ARZ 138/03 - wird
aufgrund eines Kanzleiversehens dahin berichtigt, daß es in der dritten Zeile
nicht "... die Begründungwirkung ...", sondern richtig die Bindungswirkung
heißt.
Karlsruhe, den 11. August 2003 Bundesgerichtshof Geschäftsstelle des X. Zivilsenats
Mayer, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle