Rechtsprechung / BGH

BGH Beschluss vom 19.07.2004 – II ZR 354/02

II. Zivilsenat

BUNDESGERICHTSHOF

II ZR 354/02

BESCHLUSS

vom

19. Juli 2004

in dem Rechtsstreit

Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 19. Juli 2004 durch

den Vorsitzenden Richter Dr. h.c. Röhricht und die Richter Prof. Dr. Goette,

Kraemer, Dr. Strohn und Caliebe

beschlossen:

Das Urteil des II. Zivilsenats vom 19. Juli 2004 wird im Tenor wie

folgt berichtigt:

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 5. Zivilsenats

des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig

vom 5. Dezember 2002 wird zurückgewiesen mit der Maßgabe,

daß der Beklagte nicht zur Zahlung verurteilt, sondern die von

dem Landgericht zugesprochene Forderung in dem Insolvenzver-

fahren über das Vermögen der früheren Beklagten zur Tabelle

festgestellt wird.

Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt der Beklagte.

Röhricht

Goette

Kraemer

Strohn

Caliebe