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BGH Beschluss vom 05.10.2004 – KVR 2/03
Kartellsenat
BUNDESGERICHTSHOF
KVR 2/03
BESCHLUSS
vom
5. Oktober 2004
in der Kartellverwaltungssache
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Präsidenten des
Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Hirsch und die Richter Prof. Dr. Goette, Ball,
Prof. Dr. Bornkamm und Dr. Meier-Beck
am 5. Oktober 2004
beschlossen:
Der Beschluß vom 13. Juli 2004 wird unter B. I. wegen offenbarer
Unrichtigkeit dahin berichtigt, daß es im ersten Satz statt "Noweda
e.G." richtig heißen muß "D-Bank".
Der vollständige Satz lautet deswegen richtig:
"Zutreffend gehen die Parteien davon aus, daß sich das Verfahren
nicht dadurch erledigt hat, daß die D-Bank zwischenzeitlich ihr
Aktienpaket je zur Hälfte an Phoenix und Celesio veräußert hat."
Hirsch
Goette
Ball
Bornkamm
Meier-Beck