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BGH Beschluss vom 05.10.2004 – KVR 2/03

Kartellsenat

BUNDESGERICHTSHOF

KVR 2/03

BESCHLUSS

vom

5. Oktober 2004

in der Kartellverwaltungssache

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Präsidenten des

Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Hirsch und die Richter Prof. Dr. Goette, Ball,

Prof. Dr. Bornkamm und Dr. Meier-Beck

am 5. Oktober 2004

beschlossen:

Der Beschluß vom 13. Juli 2004 wird unter B. I. wegen offenbarer

Unrichtigkeit dahin berichtigt, daß es im ersten Satz statt "Noweda

e.G." richtig heißen muß "D-Bank".

Der vollständige Satz lautet deswegen richtig:

"Zutreffend gehen die Parteien davon aus, daß sich das Verfahren

nicht dadurch erledigt hat, daß die D-Bank zwischenzeitlich ihr

Aktienpaket je zur Hälfte an Phoenix und Celesio veräußert hat."

Hirsch

Goette

Ball

Bornkamm

Meier-Beck