Gesetze / Rechtsprechung / BGH

BGH Beschluss vom 13.10.2004 – 3 StR 65/04

3. Strafsenat

BUNDESGERICHTSHOF

3 StR 65/04

BESCHLUSS

vom

13. Oktober 2004

in der Strafsache

gegen

wegen sexuellen Mißbrauch von Kindern u. a.

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. Oktober 2004 beschlos-

sen:

1. Der gegen das Urteil des Senats vom 29. Juli 2004 gerichtete

Antrag des Verurteilten auf Neubescheidung seiner Revision

gegen das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom

25. September 2003 wird zurückgewiesen.

2. Das Rubrum des Senatsurteils vom 29. Juli 2004 wird dahin be-

richtigt, daß es lautet:

" aus

, geboren

am in ,

wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern u. a."

Gründe:

Das Landgericht Wuppertal hat den Angeklagten wegen sexuellen Miß-

brauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch von Schutzbefoh-

lenen in 35 Fällen zur Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Mona-

ten verurteilt. Mit Urteil vom 29. Juli 2004 hat der Senat auf die hiergegen ein-

gelegte, allgemein auf die Verletzung sachlichen Rechts gestützte Revision

des Angeklagten das Verfahren gemäß § 154 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO teil-

weise eingestellt, den Schuldspruch geändert und die weitergehende Revision

verworfen.

Der Verurteilte hat mit Schreiben vom 16. September 2004 "eine Neube-

arbeitung" seines Falles unter Berücksichtigung der beigefügten eigenen

schriftlichen Darstellung beantragt.

Der Antrag hat keinen Erfolg, weil mit Rücksicht auf die Rechtskraft die

Abänderung oder Aufhebung der Revisionsentscheidung - auch unter dem Ge-

sichtspunkt der Gegenvorstellung - nicht in Betracht kommt. Gleiches gilt für

eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist

zur (weiteren) Begründung der Revision (BGHSt 17, 94, 95, 97). Soweit in dem

Vorbringen ein Antrag gemäß § 33 a StPO auf Nachholung rechtlichen Gehörs

zu sehen sein könnte, würde dieser bereits deswegen scheitern, weil er gegen

ein Urteil nicht zulässig ist (vgl. BGH bei Kusch NStZ 1992, 27 m. w. N.).

Tolksdorf Miebach von Lienen

Becker Hubert