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BGH Beschluss vom 28.10.2004 – StB 5/04
3. Strafsenat
BUNDESGERICHTSHOF
2 BJs 53/04-4 StB 5/04
BESCHLUSS
vom
28. Oktober 2004
in dem Ermittlungsverfahren
gegen
1.
2.
3.
wegen Verdachts der Werbung um Mitglieder und Unterstützer einer ausländi-
schen terroristischen Vereinigung u. a.
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. Oktober 2004 gemäß
§ 304 Abs. 5 StPO beschlossen:
Die Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen den Beschluß
des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 21. Septem-
ber 2004 - 2 BGs 126/04 - wird verworfen.
Gründe:
I.
Der Generalbundesanwalt führt gegen die Beschuldigten ein Ermitt-
lungsverfahren wegen des Verdachts der Werbung um Mitglieder und Unter-
stützer einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§ 129 a Abs. 5 Satz 2,
§ 129 b Abs. 1 StGB) bzw. der Aufforderung zur Unterstützung einer ausländi-
schen terroristischen Vereinigung (§ 111 StGB). Die Tathandlung sieht er in
der Veröffentlichung eines Aufrufs
im
Internet zur Teilnahme am
"1. Islamischen Kongreß in Europa" vom 1. bis 3. Oktober 2004 in Berlin. Den
Tatverdacht gegen die Beschuldigten leitet er daraus ab, daß diese in dem Auf-
ruf als "Koordinatoren" des Kongresses genannt sind.
Der Aufruf hat in deutscher Übersetzung folgenden Wortlaut:
"Menschheit an die Macht
Der Erste arabische, islamische Kongress in Europa
Die Rundreise der gesegneten Al-Aqsa & Intifada
Alle guten Wünsche den Helden der Opposition des Imperialismus in
Assissi/Italien
Das wichtigste Dokument der Erklärung zum Berliner Aufruf 2004
Stehe auf und leiste Widerstand
Wenn du selbst nicht frei bist, aus einer freien Nation, dann ist die Freiheit
der Nationen eine Schande für dich.
Die Titel des Dokuments
1. Die tatsächliche Lage der Nation und die Notwendigkeit des Wider-
stands.
Die arabische und islamische Welt sowie die Mehrheit der gesamten Mensch- heit leiden unter dem Hass, unter den Katastrophen, unter blutigen Massakern und unter der Besatzung und Unterdrückung seit der Verletzung des ersten Quadratmeters der Erde von Palästina durch die zionistisch-terroristischen Banden Ende des 19. Jahrhunderts. Seit jener Zeit (…) der Kampf der verschiedenen Kräfte des Guten und Rech- ten innerhalb der arabischen Welt, die ihre legitimen Rechte verteidigt, zu aller erst die Widerstandsarmeen des arabischen Volkes gegen die Verletzung und den Besatzungsfeind in Palästina, in Syrien, im Libanon und im Irak, und die Kräfte der Ungerechtigkeit, der Besatzung und Aggression, die in der Verlet- zung und Besatzung der zionistischen Einheit innewohnt und die einen globa- len Krieg der Ausweisung und der Vertreibung und der physischen Liquidation von Menschen betreibt, ein Krieg der Vernichtung von Häusern und Territorien, und ein Krieg der kollektiven Ausrottung, mit Hilfe aller materieller, personeller, finanzieller und politischer Mittel, die den imperialistischen Streitkräften zur Verfügung stehen, vor allen den USA, ohne Rücksicht auf die Gefühle und Rechte der Menschen, unter Missachtung des internationalen Rechts und sei- ner Normen, und in dem Versuch, die Besatzung zu diktieren und den Status- quo umzusetzen mit Hilfe von Gewalt und Unterdrückung und unter Entrech- tung der legitimen Landbesitzer, durch Unterdrückung und Ausweisung des Volkes, und durch Entehrung seiner himmlischen Zufluchtstätten und durch Entfernung seiner Kulturstätten und Verfälschung seiner Geschichte und Kul- tur.
2. Die gegenwärtige Lage und die Herausforderungen unserer Zeit
Die Feinde verbinden noch die letzten Ketten ihres infernalischen Plans und barbarischen Projekts. Ihr Ziel ist die Vernichtung der Widerstandsbewegung, die das legitime und veritable Recht ihrer bestehenden Völker verteidigt, Frei- heit und Souveränität. Ihr Ziel ist es, jede Art von Widerstand innerhalb des Landes und im Ausland auszulöschen und zu beenden; ihre Beleidigung, Ag- gression und Ziele wurden ausgedehnt, um die arabischen und islamischen Gemeinden in den Einwanderungsländern zu erreichen. Die Feinde geben sich nicht zufrieden mit der Unterdrückung und Diskriminierungskampagnen gegen sie, sie arbeiten darauf hin, sie einzukesseln, zu teilen und zu isolieren, selbst ihnen die Stimme zu verbieten, damit sie nicht gegen Aggression und Unge- rechtigkeit aufschreien. Sie stören und attackieren jeden Versuch, sie in Würde und Frieden auf Ebene gleicher Menschen- und politischen Rechte leben zu lassen, zusammen mit den Menschen in der Welt, die für Unabhängigkeit kämpfen, für Recht auf Selbstbestimmung und für die Souveränität über ihre Ressourcen. Angesichts dieser Tatsache ist es eine historische und wichtige Verantwortung der ganzen Welt, gegen Okkupation, Verletzung zu opponieren und sich der Ungerechtigkeit und Unterdrückung zu stellen.
3. Die allgemeinen Ziele und die festen Prinzipien
Die festen Prinzipien, die die Grundlage und den Geist des geplanten Er- sten Arabischen, Islamischen Kongresses in Europa bilden, lauten wie folgt:
a) Beseitigung des Schwerts des amerikanischen und zionistischen Terrors, das über dem Hals unseres Volkes und unserer Familien in allen Ländern unserer Nation und in den Einwanderungsländern erhoben ist.
b) Herstellen und Festigen der Schicksalsbindung und Bruderschaft zwischen den Kindern der selben und einen Nation in den Einwanderungsländern und das Aufzeigen von Wegen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen des Aufbaus von Einheit und Unterstützung für unsere unterdrückten Menschen in unserem Heimatland.
c) Einsetzen des ersten populären arabisch, islamisch und europäischen Dia- logs, getragen von der breiten Volkspartnerschaft auf Grundlage gegenseiti- gen Respekts und Verbundenheit, um die Rechte der arabischen und mus- limischen Gemeinden in Europa zu sichern und zu konsolidieren und Unter- stützung des Aufbaus gleichwertiger Partnerschaften und eines gerechten
Friedens in der Welt und Errichtung eines arabisch-islamischen Zirkels in- nerhalb der weltweit vereinigten Front, um sich der terroristischen amerika- nisch-zionistischen Allianz und Hegemonie entgegenzustellen.
d) Aussenden der deutlichen Botschaft an alle, dass die arabisch-islamisti- schen Gemeinden in Europa tief verwandt sind mit ihren Herkunftsländern und dass sie wohl belastet sind mit dem täglichen Leid des Volkes und sei- nem Flehen und seinen missachteten Rechten, zu aller erst in Palästina und im Irak, und dass sie sich direkt befassen mit der Unterstützung ihrer Leute, um wieder ihre Unabhängigkeit, Freiheit und volle und umfassende Souve- ränität über ihre Länder und ihre Ressourcen zu erlangen.
4. Prinzipien und Ansprüche
Wir sagen deutlich und klar NEIN:
Zum Kolonialismus, zur Sklaverei, zum Zionismus und Rassismus, zum Impe- rialismus, zur amerikanischen Hegemonie, zum Forstgesetz, zur Globalisierung von Tod und Aggression, zur Vernichtung von Moral und Tugend, zum Handel mit Sklaven und Ländern, zum amerikanisch-zionistischem Terror, zu der Poli- tik des Tötens und Aushungerns, zu der Wegnahme der Rechte von Men- schen, zur Übertretung von Ländern und ihrer Souveränität, zur Okkupation, zum Propagandakrieg gegen die Kräfte des Friedens, zu der Isolierungskam- pagne gegen die himmlische Religion des Islams und gegen die muslimischen Gemeinden.
Wir sagen deutlich und klar JA:
Zur Bildung einer breiten, weltweiten Widerstandsbewegung des Volkes für Freiheit, Unabhängigkeit und gerechten Frieden, und zu der Befreiung aller besetzten Territorien und Länder im Kampf gegen die amerikanisch-zionistische Hegemonie und Besatzung. Zu einer patriotischen, nationalen, arabischen und islamischen Befreiungsbe- wegung. Zur Bildung einer vereinigten arabisch-islamischen Gemeinde in den Auswan- derungsländern, sodass unsere Kultur, Tradition und Religion gerettet wird und der Wohlstand und die Ehre unserer Menschen und kommender Generationen gesichert wird.
Unsere Arbeit ist zum Wohle von:
Palästina und Irak - zum Wohle des Widerstands und der Intifada Bis zum Aufgang der Sonne der Freiheit und Unabhängigkeit Und für das Projekt der Union der arabischen und islamischen Institutionen und Gemeinden
5. Aufruf zur Teilnahme
Auf Grundlage der obigen Prinzipien rufen wir auf zur Teilnahme am Ersten Arabisch Islamischen Kongress in Europa, um die unbestreitbare Volkslegitimi- tät auszuüben und um erfolgreich eine Union der arabisch, islamischen und befreundeten Institutionen und Gemeinden in Europa zu errichten: Jede Per- son, jede Persönlichkeit, jede Vereinigung, jede Institution und Gruppe, jede politische, kulturelle und parlamentarische Kraft und Gruppierung, jeder, der den Kongress bereichern kann.
Die Hand Gottes ist bei der Union
'Yadu-I Lahi Ma'as-I Jama'as'
Unser Treffen in Berlin mit den Zielen und festen Prinzipien wird eine neue Herausforderung schaffen, um den Weg zu korrigieren und um die Regression unserer Nation und unseres Volkes zu stoppen und um die praktischen Werk- zeuge zu schaffen, um seine Existenz und seine Rechte zu verteidigen.
Es ist der erste, ernsthafte Schritt in der Praxis, den Araber und Muslime in Eu- ropa unternehmen, um für die folgenden Ansprüche zu arbeiten:
a) Stärkung der arabisch-islamischen Präsenz in Europa, Vereinigung ihrer
Institutionen und Sicherung ihrer Rechte;
b) Unterstützung der Widerstandsbewegung gegen Aggression und Okkupati- on in Palästina und dem Irak und Unterstützung der Standhaftigkeit des Vol- kes, dass alle Arten von Unterdrückung und Schikanen und Folter erleidet unter der Politik der eisernen Faust und das für seine Freiheit und Souverä- nität in allen arabischen und islamischen Ländern kämpft.
c) Einrichtung eines ehrenvollen und fairen arabisch-islamisch-europäischen Volksdialogs, um eine Plattform gemeinsamer Werte und Prinzipien zu schaffen, die sich auf das Recht der Unterstützung und des Widerstands
gegen Unterdrückung und Ungerechtigkeit stützen, und die Unterstützung der Welt fordert auf dem Weg zu Gleichheit und Frieden.
d) Schaffung einer arabisch-islamischen Kette innerhalb der vereinigten Welt-
front zur Opposition gegen Hegemonie.
Wir sind alle eingeladen, das palästinensische und irakische Volk zu treffen und zu unterstützen.
Ort: Deutsche Hauptstadt, Berlin Datum: Freitag, Samstag und Sonntag, 1., 2. und 3. Oktober 2004
Beachten: Angaben zu Sitzungen, Zeiten und Orten und weitere Einzelheiten werden auf folgender Internet Domain veröffentlicht: www. …….. sowie über direkte elektronische Mail an alle interessierten Teilnehmer und an die regionalen und internationalen Massenmedien.
6. Programm des Kongresses
a) Im Folgenden geben wir die Termine der vorbereitenden Ausschüsse be- kannt, an denen jeder teilnehmen darf bis zur Eröffnung des eigentlichen Kongresses:
b)
- Allgemeiner Vorbereitungsausschuss. Dabei sind politische Parteien, Volks- und Gemeindeinstitutionen, Organisationen, Gruppierungen, Vereinigungen. Er tritt zusammen, um die letzte Planung im Programmablauf des Kongresses vorzunehmen. Samstag, 4. September in Berlin
- Organisationskomitee. Dabei sind arabische und islamische Vereine in Berlin und dem Umland. Es nimmt die täglichen Anträge und Beiträge bis zum Ende des Kongresses entgegen. Ein letztes Planungstreffen findet statt, um den Organisationsplan der Sitzungen und des Kongresses festzulegen. Sonntag, 5. September in Berlin.
- Kommunikations- und Public Relation Ausschuss. Dabei sind Vertreter der arabischen und islamischen Persönlichkeiten und Kräfte im Heimatland und im Ausland. Letzte Planungssitzung zur Koordination der Arbeit der eingela- denen Massenmedien, Betreuung der VIPs, Planung von Veranstaltungen.
Samstag, 11. September in Berlin
- Informations- & Kulturausschuss. Dabei sind Schriftsteller, Denker, Literaten, Journalisten und Medienleute. Es findet eine Planungssitzung statt, auf der die Dokumentation und die Themenfelder festgelegt werden, die dem Kon- gress vorgetragen werden. Er plant auch die Pressebekanntgaben zum Kon- gress und koordiniert die Arbeit der anwesenden Medien. Sonntag, 12. September in Berlin
- Finanzausschuss: Dabei sind Vertreter der beitragenden Institutionen, Orga- nisationen und Vereinen. Er sammelt Beiträge ein und erstellt einen Ausga- benplan. Sonnabend, 28. August in Berlin.
7. Die Arbeitssitzungen des Kongresses
Der Kongress legt besonderen Wert auf Arbeitssitzungen. Sie werden vor Be- ginn des Kongresses eingerichtet, sind offen für die Teilnehmer während des Kongresses und tagen nach dem Kongress weiter. Diese Sitzungen sind als Offene Sonderausschüsse konzipiert und sollen weiter bestehen als Ständige Ausschüsse: 1. Ausschuss der Selbstkritik 2. Ausschuss zur Unterstützung des Widerstands 3. Politischer Ausschuss 4. Ausschuss zum Verstoß gegen Zionismus und Globalisierung 5. Ausschuss zum Urteil über Kriegsverbrecher 6. Ausschuss für Information und Kultur 7. Ausschuss für Menschenrechte, Festgenommene und Gefangene 8. Ausschuss für Flüchtlinge und Ausgestoßene 9. Ausschuss für auswärtige Beziehungen 10. Ausschuss für die Annäherung an Ideologien und Ideen 11. Wirtschaftsausschuss 12. Jugend- und Studentenausschuss 13. Ausschuss für weibliche Kreise 14. Ausschuss für Dokumentation, Statistik und Datenbank 15. Ausschuss für Verfassungs- und Justizangelegenheiten
8. Teilnahmebedingungen
Jeder arabische, muslimische und europäische Bürger kann teilnehmen und die Sitzungen und Veranstaltungen des Kongresses besuchen, wenn er sich verpflichtet, die folgenden Prinzipien einzuhalten:
1. Nichtanerkennung jeglicher Okkupation oder Verletzung des Landes in Pa- irgend eines anderen
Irak, Syrien, dem Libanon oder
lästina, dem Territoriums in der gesamten arabischen Welt.
2. Verweigerung jeglicher Kollaboration oder Kooperation mit den amerika- nisch-britisch-zionistischen Kräften der Besatzung und Verletzung und ihren entsprechenden militärischen, politischen und institutionellen Organisatio- nen und Einrichtungen.
3. Die irakische Widerstandsbewegung ist der wahre Vertreter des irakischen Volkes. Sie hat die Legitimität, sich aller legitimen Mittel zu bedienen, um gegen die erobernden und besetzenden amerikanischen Streitkräfte und ih- re Alliierten und ihren kriecherisch kollaborierenden 'Regierungsrat' vorzu- gehen, der nicht den Willen des irakischen Volkes repräsentiert.
4. Der palästinensische und irakische Widerstand sowie auch die gegen die Besetzung opponierenden Kräfte erfüllen nur ihre legitime, heilige und grundsätzliche Pflicht.
5. Der Teilnehmer muss mindestens an einer der Arbeitsausschüsse teilneh-
men.
6. Ablehnung einer Unterscheidung auf Grund eines religiösen Bekenntnisses; Ablehnung der Infiltration politischer oder ideologischer Linien, die das Dik- tat ausländischer Hegemonialinteressen einführen wollen unter dem Vor- wand von Frieden, Zusammenleben, demokratischer Reformen und auslän- discher Kultur.
7. Ablehnung der Trennung zwischen der Widerstandsbewegung in Palästina und dem Irak oder jeglichem anderen arabischen Land. Unser Land ist eins, unsere Besatzer sind eins, und unser Widerstand ist eins.
8. Totale Unterstützung für die Einheit der arabischen und islamischen Vereini- gungen und Institutionen in Europa. Dieses Ziel hat Vorrang vor allen ande- ren Interessen.
9. Teilnahmegebühren:
a. Arabische und islamische Länder: 75 €
b. Europäische Länder: 50 € c. Deutschland: 15 € d. Andere Länder: 25 €
Alle Gebühren sind im Voraus zu entrichten auf das Sonderkonto des Kongres- ses ab dem 1. September 2004.
9. Diskussionsthemen
Zur allgemeinen Diskussion stehen die folgenden Themenbereiche:
a) patriotische und nationale Angelegenheiten b) Einwanderungsangelegenheiten und die so genannten Anti-Terror-Gesetze
c) Rolle der internationalen und humanen Institutionen und Organisationen zur Unterstützung des pakistanischen und irakischen Volks.
Darüber hinaus gibt es Sondersitzungen für Experten und Fachleute zu folgen- den Themen:
a) Historisches Gedächtnis und der Kern des Kampfes gegen Landbesetzung
und Rechtsverletzung.
b) Rolle von Information und den Medien zur Unterstützung des Widerstands und in der Opposition gegen die Propaganda der Globalisierung und bei der Feststellung des wahren Terrors.
c) Zionistische Repressionen, die Konturen des Antisemitismus und die wahren
Opfer.
10. Wichtige Hinweise
- Zur Eröffnung des Kongresses gibt es einen Empfang, auf dem alle Teilneh- mer des Kongresses willkommen geheißen werden. Wir wollen einige hoch- rangige internationale Gäste vorstellen und planen folkloristische Vorführun- gen.
- Der Teilnehmerempfang bei den Sitzungen und Ausschüssen beginnt zu den
entsprechenden Sitzungszeiten, vor und während des Kongresses.
- Wir verhandeln mit einigen Hotels über gute und herabgesetzte Unterkünfte für die Teilnehmer. Darüber hinaus können wir einige Teilnehmer privat bei Familien der arabischen und islamischen Gemeinde unterbringen, sollte das erwünscht sein. Wenn ja, ist das Organisationskomitee bis zum 20. Septem- ber 2004 zu unterrichten.
- Über unsere Homepage www.anamogawem.org. informieren wir über herab-
gesetzte Flugpreise.
- Teilnehmer, die nicht aus Deutschland kommen, zahlen weder Eintritt noch
Teilnahmegebühren.
- Weitere Vorschläge sind bis zum 10. September 04 willkommen.
- Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich für ein Einreisevisum, falls erforder- lich. Das Organisationskomitee leistet auf Anforderung soweit wie möglich Hil- festellung dabei. Ein Visum sollte vor dem 15. September 2004 ausgestellt sein.
Elektronische Mail ist an den Ersten Koordinator zu richten: Kämpfer, Bruder M. M. @l. .com
Koordinator für Kommunikations & Public Relations Ausschuss: D.
Koordinator für Finanzausschuss: Bruder K.
Vorbereitungsbüros: …
Email Kontaktadressen: …
Ab dem 1. September 2004 erscheint ein Informationsbulletin für die teilneh- menden Organisationen und Institutionen.
Der Kongress ist ein Ergebnis der gemeinsamen arabisch-islamischen Kampf- mühen; er ist das Eigentum unserer Eltern und Menschen. Dein Beitrag, deine Unterstützung und nicht zuletzt dein finanzieller Beitrag zur Deckung der hohen Kongresskosten sind Ausdruck deines Engagements für das Recht auf Kampf und Fortschritt. Siehe obige Anschriften wegen finanzieller Beiträge.
Erstellt von dem Allgemeinen Vorbereitungsausschuss des Widerstandskon- gresses in Berlin.
Das ist das Engagement des treuen, kämpfenden Volks. Unser Widerstand und Intifada geht weiter gegen alle Arten von Unterdrük- kung, Ungerechtigkeit und Aggression. Lasst uns eine einheitliche Richtung aufbauen und einen einheitlichen Blick voll treuem Heldentum, der von der richtigen Idee getragen wird, um einer würdevollen Nation ein Leben in Würde
und Wohlstand zu ermöglichen, die stolz ist auf ihre loyalen Söhne und Töch- ter und Märtyrer, die von Wert sind, der gegenwärtigen Generation und der noch ungeborenen nächsten Generation ein würdevolles Leben zu ermögli- chen. Wenn du zu den Menschen gehörst, die sich in den Widerstand und die Intifa- da verliebt haben, wenn du dich intensiv an den Diskussionen und Aktivitäten der weltweiten Widerstandsbewegung gegen das amerikanische und zionisti- sche Nazitum beteiligen willst, wenn du die Neuigkeiten der Widerstandsbewe- gung in allen Teilen der Welt folgen willst, in allen Sprachen, für die Freiheit und Unabhängigkeit des palästinensischen und irakischen Volks und der ande- ren Völker, ihre Freiheit von Kolonialismus und von amerikanisch-zionistischer Sklaverei, dann beachte: das ist der geringste der Kämpfe. Denke daran: Du bist verantwortlich vor Gott, vor der Nation und vor der Ge- schichte."
Zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts hat der Generalbundesanwalt
beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs die Durchsuchung der Woh-
nungen der Beschuldigten beantragt. Er erwartet hierdurch unter anderem Er-
kenntnisse darüber, ob allein der Beschuldigte M. für die Internetveröffentli-
chung verantwortlich war oder ob auch die beiden anderen Beschuldigten dar-
an beteiligt waren und für welche konkreten gewaltbereiten Organisationen die
Beschuldigten Mitglieder oder Unterstützer werben wollten.
Der Ermittlungsrichter hat den Erlaß des beantragten Beschlusses abge-
lehnt, weil es "an dem für die beantragte Durchsuchungsanordnung erforderli-
chen Anfangsverdacht" fehle. Der hiergegen vom Generalbundesanwalt einge-
legten Beschwerde hat er nicht abgeholfen.
II.
Die zulässige Beschwerde (§ 304 Abs. 5 StP O) bleibt ohne Erfolg. Der
Ermittlungsrichter hat den Erlaß der Durchsuchungsanordnung zutreffend ab-
gelehnt, denn es besteht kein Verdacht im Sinne des § 102 StPO.
1. Das Vorliegen des für die Anordnung der Durchsuchung vorausge-
setzten Tatverdachts hatte der Ermittlungsrichter eigenständig zu prüfen; denn
bei dieser Untersuchungshandlung handelt es sich um einen Eingriff in verfas-
sungsrechtlich geschützte Rechtspositionen der von der Maßnahme Betroffe-
nen, deren Gestattung grundsätzlich dem Richter vorbehalten ist. Es versteht
sich daher von selbst, daß dieser die gesetzlichen Voraussetzungen des Ein-
griffs ohne Bindung an die Beurteilung der Verdachtslage durch die ermittelnde
Staatsanwaltschaft zu prüfen hat (BVerfG NJW 2004, 3171; Wache in KK
5. Aufl. § 162 Rdn. 19). Die Beurteilung des Tatverdachts unterliegt demgemäß
auch der Überprüfung durch den Senat in der Beschwerdeinstanz.
Soweit der Ermittlungsrichter den erforderlichen Verdacht mit "Anfangs-
verdacht" bezeichnet hat, steht dies in Übereinstimmung mit den Begriffsbe-
stimmungen in der Kommentarliteratur (vgl. Schäfer in LR, 25. Aufl. § 102
Rdn. 5; inhaltlich auch Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl. § 102 Rdn. 2 und Lemke
in HK-StPO 3. Aufl. § 102 Rdn. 3). Die Verneinung dieses Verdachts im ange-
fochtenen Beschluß sollte - entgegen der in der Beschwerdeschrift des Gene-
ralbundesanwalts geäußerten Besorgnis - erkennbar nicht dessen Berechti-
gung zur Einleitung des Ermittlungsverfahrens in Zweifel ziehen.
2. Die Beschuldigten sind nicht im Sinne des § 102 StPO als Täter oder
Teilnehmer einer Straftat nach § 129 a Abs. 5 Satz 2, § 129 b Abs. 1 StGB
bzw. nach § 111 StGB verdächtig. Der Internetaufruf beinhaltet weder ein Wer-
ben für Mitglieder und Unterstützer einer ausländischen terroristischen Verei-
nigung noch eine öffentliche Aufforderung zur Unterstützung einer
ausländischen
terroristischen Vereinigung. Dies steht ohne weitere
terroristischen Vereinigung. Dies steht ohne weitere Ermittlungen bereits jetzt
fest, da sich das Vorliegen dieser Äußerungsdelikte allein aus dem Inhalt der
Veröffentlichung ergeben könnte.
Im Hinblick auf § 129 a Abs. 5 Satz 2, § 129 b Abs. 1 StGB erscheint be-
reits zweifelhaft, ob der Aufruf in einzelnen Passagen oder nach seiner Ge-
samtaussage dahin verstanden werden kann, der Leser solle terroristische
Bewegungen im Nahen Osten unterstützen bzw. sich als Mitglied an ihnen be-
teiligen, oder ob er sich in der Aufforderung zur Teilnahme an dem geplanten
Kongreß, verbunden mit einer nicht mehr von § 129 a Abs. 5 Satz 2 StGB er-
faßten Sympathiewerbung, erschöpft. Dies bedarf indessen keiner abschlie-
ßenden Beurteilung. Jedenfalls fehlt es - wie der Ermittlungsrichter zutreffend
dargelegt hat - an dem erforderlichen Bezug zu einer konkreten - oder zumin-
dest anhand der Umstände konkretisierbaren - terroristischen Vereinigung. Der
Aufruf läßt in keiner Weise erkennen, welcher Organisation der Angesproche-
ne gegebenenfalls beitreten oder Unterstützung leisten soll. Ein solcher kon-
kreter
Organisa-
tionsbezug ist indes materiellrechtliche Voraussetzung der Strafbarkeit nach
§ 129 a Abs. 5 Satz 2, § 129 b Abs. 1 Satz 1 StGB; nur wenn er gegeben ist,
kann im übrigen geprüft werden, ob die durch die Werbung unterstützte Orga-
nisation die Voraussetzungen des § 129 a StGB erfüllt und ob im Falle einer
ausländischen Vereinigung nach § 129 b Abs. 1 Satz 3 StGB die erforderliche
Ermächtigung vorliegt oder (bei Entscheidungen über strafprozessuale Ein-
griffsmaßnahmen, soweit dies erforderlich ist; vgl. einerseits Wache aaO; an-
dererseits Nack in KK 5. Aufl. § 102 Rdn. 1) zumindest zu erwarten ist. Ent-
scheidend kommt hinzu, daß ansonsten der bereits weit im Vorfeld der mögli-
chen Verletzung eines Individualrechtsguts eingreifende Tatbestand in einer
unter dem Aspekt des Rechtsgüterschutzes nicht mehr zu legitimierenden Wei-
se ausgedehnt würde.
Der erforderliche Organisationsbezug kann zwar - je nach den Umstän-
den - auch dann gegeben sein, wenn die werbende Äußerung nicht nur eine
Vereinigung benennt, sondern auf die Förderung von mehreren (bestimmten
oder bestimmbaren) terroristischen Vereinigungen abzielt und dem Adressaten
anheimstellt, welcher von ihnen er sich als Mitglied anschließt bzw. welche er
unterstützt. Eine Werbung, die hinsichtlich der zu fördernden Organisation aber
keinerlei Festlegungen enthält ("irgendeine Vereinigung, die gegen die Unfrei-
heit in der Welt mit Bomben kämpft") oder durch eine vage Beschreibung eine
Vielzahl von terroristischen Vereinigungen als förderungswürdig anspricht, oh-
ne deren Kreis durch weitere Empfehlungen oder Hinweise an den Adressaten
einzuschränken, kann indes aus den genannten Gründen nicht genügen. Dem-
entsprechend wäre hier ein Werben um Mitglieder oder Unterstützer einer aus-
ländischen terroristischen Vereinigung selbst dann zu verneinen, wenn der
Aufruf dahin verstanden werden könnte, daß sich der Leser irgendeiner der
zahlreichen, in den verschiedenen Ländern des Nahen Ostens aktiven militan-
ten terroristischen Organisationen als Mitglied anschließen oder ihr Unterstüt-
zung leisten soll.
Aus denselben Gründen entfällt auch eine Strafbarkeit nach § 111 StGB
(durch Aufforderung, sich an einer terroristischen Vereinigung als Mitglied zu
beteiligen oder sie zu unterstützen).
3. Die beantragte Durchsuchungsanordnung darf daher nicht erlassen
werden.
Tolksdorf Miebach Becker