BGH Beschluss vom 15.02.2005 – X ZR 183/01
X. Zivilsenat
BUNDESGERICHTSHOF
X ZR 183/01
BESCHLUSS
vom
15. Februar 2005
in der Patentnichtigkeitssache
Bundespatentgericht Entsch. v. 22.05.01 - 2 Ni 44/99 (EU)
X ZR 183/01
Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. Februar 2005 durch
den Vorsitzenden Richter Dr. Melullis, den Richter Keukenschrijver, die Richte-
rin Mühlens und die Richter Dr. Meier-Beck und Asendorf
beschlossen:
1. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 255.645,94 €
festgesetzt.
2. Zugunsten des Beklagten wird gemäß § 144 Abs. 1 PatG ein
Teilgegenstandswert von 25.564,59 € festgesetzt.
3. Die Entschädigung des gerichtlichen Sachverständigen für die
Vorbereitung des Termins am 14. Dezember 2004 und für die
Teilnahme an diesem Termin wird unter Einschluß aller Auslagen
und Abgaben auf 3.700,-- € festgesetzt.
Melullis
Mühlens