Rechtsprechung / BGH

BGH Beschluss vom 15.02.2005 – X ZR 183/01

X. Zivilsenat

BUNDESGERICHTSHOF

X ZR 183/01

BESCHLUSS

vom

15. Februar 2005

in der Patentnichtigkeitssache

Bundespatentgericht Entsch. v. 22.05.01 - 2 Ni 44/99 (EU)

X ZR 183/01

Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. Februar 2005 durch

den Vorsitzenden Richter Dr. Melullis, den Richter Keukenschrijver, die Richte-

rin Mühlens und die Richter Dr. Meier-Beck und Asendorf

beschlossen:

1. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 255.645,94 €

festgesetzt.

2. Zugunsten des Beklagten wird gemäß § 144 Abs. 1 PatG ein

Teilgegenstandswert von 25.564,59 € festgesetzt.

3. Die Entschädigung des gerichtlichen Sachverständigen für die

Vorbereitung des Termins am 14. Dezember 2004 und für die

Teilnahme an diesem Termin wird unter Einschluß aller Auslagen

und Abgaben auf 3.700,-- € festgesetzt.

Melullis

Mühlens