BGH Beschluss vom 09.06.2005 – V ZR 271/04
V. Zivilsenat
V ZR 271/04
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gegen
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Leitsatzberichtigung
In dem Rechtsstreit
wird der Leitsatz zu c) vom 9. Juni 2005 wie folgt berichtigt:
"c) Wird ein solcher Verfahrensfehler in einer Nichtzulassungsbeschwerde gerügt, kann das Revisionsgericht im Beschlußwege nach § 544 Abs. 7 ZPO das Berufungsurteil aufheben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen."
Karlsruhe, den 29. Juli 2005
(Der Berichterstatter)