Rechtsprechung / BGH

BGH Beschluss vom 09.06.2005 – V ZR 271/04

V. Zivilsenat

V ZR 271/04

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gegen

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Leitsatzberichtigung

In dem Rechtsstreit

wird der Leitsatz zu c) vom 9. Juni 2005 wie folgt berichtigt:

"c) Wird ein solcher Verfahrensfehler in einer Nichtzulassungsbeschwerde gerügt, kann das Revisionsgericht im Beschlußwege nach § 544 Abs. 7 ZPO das Berufungsurteil aufheben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen."

Karlsruhe, den 29. Juli 2005

(Der Berichterstatter)