Rechtsprechung / BGH

BGH Beschluss vom 20.03.2006 – NotZ 39/05

Senat fuer Notarsachen

BUNDESGERICHTSHOF

NotZ 39/05

BESCHLUSS

vom

20. März 2006

in dem Verfahren

wegen Übertragung einer Notarstelle

Der Bundesgerichtshof, Senat für Notarsachen, hat auf die mündliche Verhand-

lung vom 20. März 2006 durch den Vorsitzenden Richter Schlick und die

Richter Galke und Becker sowie die Notare Dr. Lintz und Eule

beschlossen:

Der Antragsteller hat, nachdem er die sofortige Beschwerde

gegen den Beschluss des Senats für Notarsachen des Ober-

landesgerichts München vom 26. Juli 2005 zurückgenommen hat,

die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen und die

dem Antragsgegner und dem weiteren Beteiligten im Beschwerde-

rechtszug entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.

Wert des Beschwerdegegenstandes: 50.000 €

Schlick

Galke

Becker

Lintz

Eule

Vorinstanz:

OLG München, Entscheidung vom 26.07.2005 - VA-Not 1/05 -