BGH Beschluss vom 20.03.2006 – NotZ 39/05
Senat fuer Notarsachen
BUNDESGERICHTSHOF
NotZ 39/05
BESCHLUSS
vom
20. März 2006
in dem Verfahren
wegen Übertragung einer Notarstelle
Der Bundesgerichtshof, Senat für Notarsachen, hat auf die mündliche Verhand-
lung vom 20. März 2006 durch den Vorsitzenden Richter Schlick und die
Richter Galke und Becker sowie die Notare Dr. Lintz und Eule
beschlossen:
Der Antragsteller hat, nachdem er die sofortige Beschwerde
gegen den Beschluss des Senats für Notarsachen des Ober-
landesgerichts München vom 26. Juli 2005 zurückgenommen hat,
die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen und die
dem Antragsgegner und dem weiteren Beteiligten im Beschwerde-
rechtszug entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.
Wert des Beschwerdegegenstandes: 50.000 €
Schlick
Galke
Becker
Lintz
Eule
Vorinstanz:
OLG München, Entscheidung vom 26.07.2005 - VA-Not 1/05 -