BGH Beschluss vom 15.05.2006 – AnwZ (B) 114/05
Senat fuer Anwaltssachen
BUNDESGERICHTSHOF
AnwZ(B) 114/05
BESCHLUSS
vom
15. Mai 2006
in dem Verfahren
wegen Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltssachen, hat durch die Vorsitzende
Richterin Dr. Deppert, die Richter Basdorf, Dr. Ernemann und Dr. Frellesen und
die Rechtsanwältinnen Dr. Hauger und Kappelhoff sowie den Rechtsanwalt
Dr. Martini
am 15. Mai 2006
beschlossen:
Der Antragsteller hat die Kosten seiner zurückgenommenen
sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss des 1. Senats
des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs vom 10. Oktober 2005
zu tragen und der Antragsgegnerin die ihr im Beschwerde-
verfahren entstandenen notwendigen außergerichtlichen
Auslagen zu erstatten.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf
50.000 € festgesetzt.
Deppert
Basdorf
Ernemann
Frellesen
Hauger
Kappelhoff
Martini
Vorinstanz:
AGH München, Entscheidung vom 10.10.2005 - BayAGH I - 8/05 -