Rechtsprechung / BGH

BGH Beschluss vom 15.05.2006 – AnwZ (B) 114/05

Senat fuer Anwaltssachen

BUNDESGERICHTSHOF

AnwZ(B) 114/05

BESCHLUSS

vom

15. Mai 2006

in dem Verfahren

wegen Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltssachen, hat durch die Vorsitzende

Richterin Dr. Deppert, die Richter Basdorf, Dr. Ernemann und Dr. Frellesen und

die Rechtsanwältinnen Dr. Hauger und Kappelhoff sowie den Rechtsanwalt

Dr. Martini

am 15. Mai 2006

beschlossen:

Der Antragsteller hat die Kosten seiner zurückgenommenen

sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss des 1. Senats

des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs vom 10. Oktober 2005

zu tragen und der Antragsgegnerin die ihr im Beschwerde-

verfahren entstandenen notwendigen außergerichtlichen

Auslagen zu erstatten.

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf

50.000 € festgesetzt.

Deppert

Basdorf

Ernemann

Frellesen

Hauger

Kappelhoff

Martini

Vorinstanz:

AGH München, Entscheidung vom 10.10.2005 - BayAGH I - 8/05 -