Rechtsprechung / BGH

BGH Entscheidung vom 13.06.2006 – X ZR 153/03

X. Zivilsenat

Berichtigter Leitsatz

Nachschlagewerk:

BGHZ

BGHR

:

:

ja

ja

ja

Deckenheizung

PatG 1981 § 10 Abs. 1, § 139

a) Der Tatbestand der mittelbaren Patentverletzung wird nicht erst dann erfüllt,

wenn der Abnehmer bereits die Bestimmung getroffen hat, ihm angebotene

oder gelieferte, für die Benutzung der Erfindung geeignete Mittel erfindungs-

gemäß zu verwenden. Er greift vielmehr bereits dann ein, wenn der Lieferant

weiß oder den Umständen nach offensichtlich ist, dass der Abnehmer die

gelieferten Mittel in patentverletzender Weise verwenden wird, und knüpft

insoweit an eine hinreichend sichere Erwartung des Lieferanten an.

b) Welche Vorsorgemaßnahmen der Anbieter oder Lieferant einer Ware, die

sowohl erfindungsgemäß als auch in anderer Weise verwendet werden

kann, zu treffen hat, um die Erwartung einer erfindungsgemäßen Verwen-

dung auszuschließen, hat der Tatrichter unter Abwägung aller Umstände

des Einzelfalls zu entscheiden.

BGH, Urt. v. 13. Juni 2006 - X ZR 153/03 - Kammergericht

LG Berlin