Rechtsprechung / BGH

BGH Entscheidung vom 23.11.2006 – X ZR 16/05

X. Zivilsenat

Nachschlagewerk:

ja

BGHZ

BGHR

: nein

:

ja

BGB § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 Bg, Cl

Regeln die Beförderungsbedingungen eines Verkehrsverbundes, dass ein

Fahrausweis nur in Verbindung mit einer Urkunde zur Beförderung berechtigt

und der Fahrausweis ungültig ist und eingezogen werden kann, wenn die Ur-

kunde auf Verlangen nicht vorgezeigt wird, so sind folgende Klauseln wegen

unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners unwirksam:

1. Fahrgeld für eingezogene Fahrausweise wird nicht erstattet.

2. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht bei als ungültig einge-

zogenen Fahrausweisen.

BGH, Urt. v. 23. November 2006 - X ZR 16/05 - OLG Karlsruhe

LG Karlsruhe