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BGH Beschluss vom 26.03.2007 – NotZ 36/07

Senat fuer Notarsachen

BUNDESGERICHTSHOF

NotZ 36/07

BESCHLUSS

vom

26. März 2007

in dem Verfahren

wegen Amtsenthebung

Der Bundesgerichtshof, Senat für Notarsachen, hat durch den Vorsitzenden

Richter Schlick, die Richter Streck und die Richterin Dr. Kessal-Wulf sowie die

Notarin Dr. Doyé und den Notar Eule am 26. März 2007

beschlossen:

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss

des Notarsenats bei dem Oberlandesgericht Celle vom 25. Januar

2007 wird wegen Versäumung der Beschwerdefrist als unzulässig

verworfen.

Der Antragsteller hat die Gerichtskosten des Beschwerdeverfah-

rens zu tragen und die dem Antragsgegner im Beschwerdeverfah-

ren entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.

Der Geschäftswert

für den Beschwerderechtszug wird auf

50.000 € festgesetzt.

Schlick Streck Kessal-Wulf

Doyé Eule

Vorinstanz:

OLG Celle, Entscheidung vom 25.01.2007 - Not 15/06 -