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BGH Beschluss vom 26.03.2007 – NotZ 36/07
Senat fuer Notarsachen
BUNDESGERICHTSHOF
NotZ 36/07
BESCHLUSS
vom
26. März 2007
in dem Verfahren
wegen Amtsenthebung
Der Bundesgerichtshof, Senat für Notarsachen, hat durch den Vorsitzenden
Richter Schlick, die Richter Streck und die Richterin Dr. Kessal-Wulf sowie die
Notarin Dr. Doyé und den Notar Eule am 26. März 2007
beschlossen:
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss
des Notarsenats bei dem Oberlandesgericht Celle vom 25. Januar
2007 wird wegen Versäumung der Beschwerdefrist als unzulässig
verworfen.
Der Antragsteller hat die Gerichtskosten des Beschwerdeverfah-
rens zu tragen und die dem Antragsgegner im Beschwerdeverfah-
ren entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.
Der Geschäftswert
für den Beschwerderechtszug wird auf
50.000 € festgesetzt.
Schlick Streck Kessal-Wulf
Doyé Eule
Vorinstanz:
OLG Celle, Entscheidung vom 25.01.2007 - Not 15/06 -