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BGH Beschluss vom 17.04.2007 – 2 StR 5/07
2. Strafsenat
BUNDESGERICHTSHOF
2 StR 5/07
BESCHLUSS
vom
17. April 2007
in der Strafsache
gegen
wegen Vergewaltigung u. a.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf den Antrag des Angeklagten am
17. April 2007 beschlossen:
Der Senatsbeschluss vom 21. Februar 2007 wird wegen eines offen-
sichtlichen Schreibversehens dahin geändert, dass es in den Gründen
des Beschlusses, Seite 2, 1. Absatz, Zeile 4, statt "sechs Monaten"
richtig heißen muss: "drei Monaten".
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