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BGH Beschluss vom 17.04.2007 – 2 StR 5/07

2. Strafsenat

BUNDESGERICHTSHOF

2 StR 5/07

BESCHLUSS

vom

17. April 2007

in der Strafsache

gegen

wegen Vergewaltigung u. a.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf den Antrag des Angeklagten am

17. April 2007 beschlossen:

Der Senatsbeschluss vom 21. Februar 2007 wird wegen eines offen-

sichtlichen Schreibversehens dahin geändert, dass es in den Gründen

des Beschlusses, Seite 2, 1. Absatz, Zeile 4, statt "sechs Monaten"

richtig heißen muss: "drei Monaten".

Bode Otten Fischer

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