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BGH Beschluss vom 19.04.2007 – IX ZR 77/04
IX. Zivilsenat
BUNDESGERICHTSHOF
IX ZR 77/04
BESCHLUSS
vom
19. April 2007
in dem Rechtsstreit
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Dr. Ganter, Vill
und Cierniak, die Richterin Lohmann und den Richter Dr. Fischer
am 19. April 2007
beschlossen:
Die Revision gegen das Urteil des 24. Zivilsenats des Kammerge-
richts vom 22. März 2004 wird zugelassen, soweit die Beklagten
zur Zahlung von mehr als 118.838,25 € zuzüglich Zinsen an die
Sozietät der Kläger zur gesamten Hand und zur Zahlung von
5.948,78 € zuzüglich Zinsen an den Kläger zu 1 verurteilt worden
sind.
Die weitergehende Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzu-
lassung der Revision in dem vorbezeichneten Urteil wird zurück-
gewiesen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf
134.161,73 € festgesetzt.
Gründe:
1
Die Nichtzulassungsbeschwerde ist statthaft und zulässig (§ 544 ZPO,
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1. Soweit sie sich gegen die Verurteilung zur Zahlung von mehr als
118.838,25 € zuzüglich Zinsen an die Sozietät der Kläger und zur Zahlung von
5.948,78 € zuzüglich Zinsen an den Kläger zu 1 wendet, ist sie begründet.
In Bezug auf die Position 2 der Kostennote vom 21. Mai 2001 erfolgt die
Zulassung
in Höhe des Unterschiedsbetrags von 9.374,69 € (entspricht
18.335,31 DM) brutto zwischen dem zugesprochenen Betrag von 47.418,80 DM
zuzüglich Nebenkosten und Umsatzsteuer und der jedenfalls gemäß § 118
Abs. 1 Nr. 2 BRAGO verdienten Mindestgebühr von 31.612,50 DM zuzüglich
Nebenkosten und Umsatzsteuer.
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2. Im Übrigen hat die Nichtzulassungsbeschwerde keinen Erfolg, weil die
Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des
Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entschei-
dung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 ZPO).Von einer weiteren
Begründung wird gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2 ZPO abgesehen.
Ganter
Vill
Cierniak
Lohmann
Fischer
Vorinstanzen:
LG Berlin, Entscheidung vom 12.03.2002 - 27 O 573/01 -
KG Berlin, Entscheidung vom 22.03.2004 - 24 U 119/02 -