Rechtsprechung / BGH

BGH Urteil vom 27.06.2007 – VIII ZR 202/06

VIII. Zivilsenat

VIII ZR 202/06

Schreibfehlerberichtigung

In dem Urteil vom 27. Juni 2007 muss es auf Seite 12

anstelle von

"Die Revision der Beklagten ist zurückzuweisen."

richtig heißen

"Die Revision des Beklagten ist zurückzuweisen."

Karlsruhe, den 26. September 2007

Bundesgerichtshof

Geschäftsstelle des VIII. Zivilsenats

Kirchgeßner, Justizhaupsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle