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BGH Beschluss vom 19.07.2007 – StbSt (R) 1/06
Senat fuer Steuerberatersachen und Steuerbevollmaechtigtensachen
StbSt (R) 1/06
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
vom 19. Juli 2007 in dem berufsgerichtlichen Verfahren gegen
den ehemaligen Steuerberater
wegen Berufspflichtverletzung
Der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen beim Bun-
desgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Richter Basdorf, die Richter Hä-
ger und Prof. Dr. Jäger sowie die Steuerberater Dr. Große-Hokamp und
Heuermann am 19. Juli 2007 beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt.
Der ehemalige Steuerberater hat die Kosten des Verfahrens
zu tragen.
G r ü n d e
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Der Beschwerdeführer war als Steuerberater bestellt. Im vorliegenden
Verfahren hat das Landgericht Berlin auf die Ausschließung des Steuerbera-
ters aus dem Beruf erkannt. Das Kammergericht hat die dagegen gerichtete
Berufung des Steuerberaters verworfen. Hiergegen hat der Steuerberater
Revision eingelegt.
Der Steuerberater hat durch schriftliche Erklärung vom 28. Febru-
ar 2007 gegenüber der Steuerberaterkammer Berlin zum Ablauf des
31. März 2007 nach § 45 Abs. 1 Nr. 2 StBerG auf seine Bestellung als Steu-
erberater verzichtet, womit seine Bestellung als Steuerberater erloschen ist.
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Danach ist das Verfahren, wie vom Generalbundesanwalt beantragt,
nach § 125 Abs. 3 Nr. 1 StBerG einzustellen.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 148 Abs. 1 Satz 2 StBerG.
Basdorf Häger Jäger
Große-Hokamp Heuermann