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BGH Beschluss vom 19.07.2007 – StbSt (R) 1/06

Senat fuer Steuerberatersachen und Steuerbevollmaechtigtensachen

StbSt (R) 1/06

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS

vom 19. Juli 2007 in dem berufsgerichtlichen Verfahren gegen

den ehemaligen Steuerberater

wegen Berufspflichtverletzung

Der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen beim Bun-

desgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Richter Basdorf, die Richter Hä-

ger und Prof. Dr. Jäger sowie die Steuerberater Dr. Große-Hokamp und

Heuermann am 19. Juli 2007 beschlossen:

Das Verfahren wird eingestellt.

Der ehemalige Steuerberater hat die Kosten des Verfahrens

zu tragen.

G r ü n d e

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Der Beschwerdeführer war als Steuerberater bestellt. Im vorliegenden

Verfahren hat das Landgericht Berlin auf die Ausschließung des Steuerbera-

ters aus dem Beruf erkannt. Das Kammergericht hat die dagegen gerichtete

Berufung des Steuerberaters verworfen. Hiergegen hat der Steuerberater

Revision eingelegt.

Der Steuerberater hat durch schriftliche Erklärung vom 28. Febru-

ar 2007 gegenüber der Steuerberaterkammer Berlin zum Ablauf des

31. März 2007 nach § 45 Abs. 1 Nr. 2 StBerG auf seine Bestellung als Steu-

erberater verzichtet, womit seine Bestellung als Steuerberater erloschen ist.

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Danach ist das Verfahren, wie vom Generalbundesanwalt beantragt,

nach § 125 Abs. 3 Nr. 1 StBerG einzustellen.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 148 Abs. 1 Satz 2 StBerG.

Basdorf Häger Jäger

Große-Hokamp Heuermann